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Gerechte Steuerlast

Durch die Sozialabgaben von Arbeitnehmern, die zur Steuerbelastung gerechnet werden müssen sind gerade die unteren und mittleren  Einkommensgruppen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung übermässig belastet. Die Grenzbelastung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben liegt dabei zwischen 50 und 60 %. Pro verdientem € gehen 50-60 cent ab. 

Die Umgestaltung kann nur Stufenweise erfolgen. Ein erster Schritt ist die Höchstbelastung (Grenzbelastung) auf 50 % zu beschränken. Einkommen bis 10000 € mit 20 %, Einkommen 10001 bis 20000 €  mit 30 bis 35 %, Einkommen von 20001 bis 30000 mit 45 % und Einkommen von 30001 bis 70000 mit 50%  ab 70001 nur mit 42 %  da keine (SV Beiträge) Sozialversicherungsabgaben mehr anfallen. Dies kann dann schrittweise weiter abgesenkt werden. Steuerfreibeträge entfallen grundsätzlich. Eine Kompensation findet wenn notwendig durch Steuerminderungsbeträge, z.B. ermittelt aus Freibetrag/Durchschnittssteuersatz,  statt.

Alle zahlen weniger Steuern ab der Umstellung. 

Belastungsstufen 20, 30, 35 und 40 %

Alle Ausgaben zum erzielen von Erwerbseinkommen müssen voll berücksichtig werden oder durch Steuerminderung berücksichtigung finden. Pendler wieder durch einen Steuerminderungsbetrag pro Entfernungskilometer entlastet.